Bürgerenergiegesellschaften – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen. Es fördert insbesondere Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bürgerenergiegesellschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Frist und Status
laufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_buergerenergie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgerenergiegesellschaften
Wer kann Bürgerenergiegesellschaften beantragen?
Bürgerenergiegesellschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Bürgerenergiegesellschaften?
Förderbetrag: bis 300.000 €.
Bis wann kann man Bürgerenergiegesellschaften beantragen?
laufend
Wer ist Fördergeber von Bürgerenergiegesellschaften?
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ist Bürgerenergiegesellschaften mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgerenergiegesellschaften zur Gruppe „bafa_buergerenergie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- bis zu 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit