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Bürgerenergiegesellschaften – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen. Es fördert insbesondere Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bürgerenergiegesellschaften.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ist am 1. Januar 2023 gestartet. Ziel des Programms ist es, Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Das BMWK hat zum 1. Juli 2024 die Förderbedingungen verbessert. Hierzu gehört, dass die Förderhöchstgrenze auf 300.000 Euro je Projekt erhöht wurde. Zudem wurden die Anforderungen an antragstellende Gesellschaften herabgesetzt. Um gezielt auch neue Bürgerenergiegesellschaften zu fördern, ist eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen ausreichend. Auch wurden die Regelungen zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung deutlich vereinfacht. Förderfähig sind Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller. Förderfähig sind insbesondere Vorplanungskosten, Gutachtenkosten und Rechts- und Steuerberatungsleistungen. Nähere Informationen zu den förderfähigen Kosten sind dem Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu entnehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

laufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_buergerenergie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Bürgerenergiegesellschaften

Wer kann Bürgerenergiegesellschaften beantragen?

Bürgerenergiegesellschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgerenergiegesellschaften?

Förderbetrag: bis 300.000 €.

Bis wann kann man Bürgerenergiegesellschaften beantragen?

laufend

Wer ist Fördergeber von Bürgerenergiegesellschaften?

Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ist Bürgerenergiegesellschaften mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgerenergiegesellschaften zur Gruppe „bafa_buergerenergie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
bis zu 70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit