Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen. Es fördert insbesondere Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.
Antragsberechtigt sind: Bürgerenergiegesellschaften.
Die Förderquote beträgt bis zu 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
laufend
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_buergerenergie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgerenergiegesellschaften zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBürgerenergiegesellschaften
Förderbetrag: bis 300.000 €.
laufend
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: bafa.
Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgerenergiegesellschaften zur Gruppe „bafa_buergerenergie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →