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Bündnis für Kinder – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bündnis für Kinder

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Bündnis für Kinder unterstützt Projekte zur Gewaltprävention.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.

Was wird gefördert?

Das Bündnis für Kinder unterstützt Projekte zur Gewaltprävention. Die Förderung der Projekte erfolgt durch die Stiftung selbst, mit Hilfe von Spenden und in Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen, Unternehmen sowie anderen gemeinnützigen Organisationen. Zielgruppen der Projekte: Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Kriterien zur Beurteilung gewaltpräventiver Projekte: Innovativer Charakter, nachhaltige Wirkung, Langfristigkeit, Kontinuität, Niedrigschwelligkeit, Bürgernähe, mobile/aufsuchende Struktur, Übertragbarkeit des Ansatzes auf andere Projekte, Vernetzung, Einbindung in örtliche und überörtliche Kooperationsstrukturen, geschlechtsreflektierter Ansatz, Dokumentation, Bereitschaft zur Evaluation, Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements (Bonuskriterium). Bei diesen Kriterien handelt es sich um einen Orientierungsrahmen, d.h. nicht jedes Projekt muss alle Kriterien zwingend erfüllen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bündnis für Kinder.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „buendnis_fuer_kinder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Bündnis für Kinder

Wer kann Bündnis für Kinder beantragen?

Vereine, Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

Bis wann kann man Bündnis für Kinder beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bündnis für Kinder?

Fördergeber ist Bündnis für Kinder. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Bündnis für Kinder mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bündnis für Kinder zur Gruppe „buendnis_fuer_kinder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit