Fördergeber: Bündnis für Kinder
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 220 Tagen
Das Bündnis für Kinder unterstützt Projekte zur Gewaltprävention.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstelle: Bündnis für Kinder.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „buendnis_fuer_kinder“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bündnis für Kinder zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVereine, Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bündnis für Kinder. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Bündnis für Kinder zur Gruppe „buendnis_fuer_kinder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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