Bündnis für Kinder – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bündnis für Kinder
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Das Bündnis für Kinder unterstützt Projekte zur Gewaltprävention.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bündnis für Kinder.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „buendnis_fuer_kinder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bündnis für Kinder zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bündnis für Kinder
Wer kann Bündnis für Kinder beantragen?
Vereine, Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Bis wann kann man Bündnis für Kinder beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Bündnis für Kinder?
Fördergeber ist Bündnis für Kinder. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Bündnis für Kinder mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bündnis für Kinder zur Gruppe „buendnis_fuer_kinder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit