Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Der Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren fördert die nachhaltige Modernisierung von Mietwohnungen und Miethäusern in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, Private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 5 %.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des zu fördernden Vorhabens einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investorinnen und Investoren.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Durchführung einer Maßnahme zur Modernisierung im Wohnungsbestand.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Erforderliche Anlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
Wer kann Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren beantragen?
Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, Private Investoren der Wohnungswirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren?
Förderquote: 5 %.
Bis wann kann man Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren beantragen?
Antrag vor Beginn des zu fördernden Vorhabens einreichen
Wer ist Fördergeber von Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren?
Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 5 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Brandenburg