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Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Förderung von barrierearmen Umbauten in Mietwohnungen und Miethäusern in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die Ihre langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, mit denen Sie Mietwohnungen und Miethäuser in Brandenburg möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen gestalten. Sie erhalten die Förderung in Form eines zusätzlichen Tilgungszuschusses zu dem KfW-Programm Altersgerecht Umbauen. Die Höhe des zusätzlichen Tilgungszuschusses beträgt 5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist. Das Darlehen kann pro Wohneinheit für die Sanierungsmaßnahmen bis zu EUR 50.000 betragen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Um einen Tilgungszuschuss nach dieser Richtlinie zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.

Es muss durch den geförderten Umbau Barrierefreiheit (entsprechend den Vorgaben der DIN 18040-2) ebenso erreicht werden wie der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau festgelegte Standard „Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus”.

Im Rahmen dieser Richtlinie nicht finanziert werden barrierefreie Umbauten in Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, Ferien- und Wochenendhäusern sowie die Umschuldung und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

Wer kann Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen beantragen?

kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen?

Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Brandenburg