Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Förderung von barrierearmen Umbauten in Mietwohnungen und Miethäusern in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 5 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Barrierefreiheit muss gemäß DIN 18040-2 erreicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Wer kann Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen beantragen?
kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 5 %.
Bis wann kann man Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen beantragen?
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen?
Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 5 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Brandenburg