BMWE-Markterschließungsprogramm – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Programm fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige bei der Erschließung neuer Absatzmärkte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 250 € – 7.500 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Voraussetzungen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige mit Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu BMWE-Markterschließungsprogramm
Wer kann BMWE-Markterschließungsprogramm beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe
Wie hoch ist die Förderung bei BMWE-Markterschließungsprogramm?
Förderbetrag: 250 € – 7.500 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von BMWE-Markterschließungsprogramm?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 250 € – 7.500 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit