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Antrag möglichZuschuss

BMWE-Markterschließungsprogramm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 37 Tagen

Das Programm fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige bei der Erschließung neuer Absatzmärkte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe.

Was wird gefördert?

Sie können einen indirekten Zuschuss für Ihr außenwirtschaftliches Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte erhalten. Das Förderprogramm bietet dazu unterschiedliche Module und Maßnahmen an: Informationsveranstaltungen, Markterkundung, Geschäftsanbahnung, Leistungsschau, Informationsreise für Einkaufspersonal und Multiplikatoren, Webinare, Sourcing Tour und Verbundprojekte. Die Förderung erfolgt durch Übernahme der Kosten der geförderten Reisen und Veranstaltungen, wobei ein Eigenbeitrag von 250 bis 1.500 € pauschal erforderlich ist. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden nicht gefördert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 250 € – 7.500 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige mit Geschäftsbetrieb in Deutschland.

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Häufige Fragen zu BMWE-Markterschließungsprogramm

Wer kann BMWE-Markterschließungsprogramm beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei BMWE-Markterschließungsprogramm?

Förderbetrag: 250 € – 7.500 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von BMWE-Markterschließungsprogramm?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
  • → Preis „Lebendige Stadt“

Auf einen Blick

Förderbetrag
250 € – 7.500 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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