VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Umweltinnovationsprogramm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW Bankengruppe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Umweltinnovationsprogramm fördert gewerbliche Unternehmen und öffentliche Körperschaften mit zinsverbilligten Krediten oder Zuschüssen für innovative Umweltprojekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gewerbliche Unternehmen, juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsverbilligten Kredit oder einen Zuschuss für Vorhaben erhalten, die erstmalig fortschrittliche technologische Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen in großtechnischem Maßstab verwirklichen. Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland in den Bereichen Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Circular Economy, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Energieeinsparung und mehr. Die Antragstellung erfolgt über eine Projektskizze bei der KfW, gefolgt von einer offiziellen Antragstellung nach positiver Prüfung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 7.500.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragstellung bis zum 31.12.2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.

Voraussetzungen

Die Anlagen und Verfahren müssen über den Stand der Technik hinausgehen, erstmalig in Deutschland angewendet werden und die umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,offizieller Antrag,Unterlagen zur Antragstellung

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Umweltinnovationsprogramm

Wer kann Umweltinnovationsprogramm beantragen?

gewerbliche Unternehmen, juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Umweltinnovationsprogramm?

Förderbetrag: bis 7.500.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Umweltinnovationsprogramm beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragstellung bis zum 31.12.2026

Wer ist Fördergeber von Umweltinnovationsprogramm?

Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 7.500.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit