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BMEL-Exportförderprogramm – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie Ihre Exporttätigkeiten verstärken oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Das BMEL-Exportförderprogramm wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gefördert. Es richtet sich an Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und ist bundesweit verfügbar. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine festen Fristen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_exportfoerderprogramm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu BMEL-Exportförderprogramm

Wer kann BMEL-Exportförderprogramm beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei BMEL-Exportförderprogramm?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man BMEL-Exportförderprogramm beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von BMEL-Exportförderprogramm?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist BMEL-Exportförderprogramm mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört BMEL-Exportförderprogramm zur Gruppe „bmel_exportfoerderprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit