BMEL-Exportförderprogramm – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das BMEL-Exportförderprogramm unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereinigungen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Sicherung und Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_exportfoerderprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind überregionale nichtstaatliche Organisationen als juristische Person mit einer Niederlassung in Deutschland.
Einzelne Unternehmen oder Zusammenschlüsse von weniger als 5 Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu BMEL-Exportförderprogramm
Wer kann BMEL-Exportförderprogramm beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei BMEL-Exportförderprogramm?
Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man BMEL-Exportförderprogramm beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von BMEL-Exportförderprogramm?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist BMEL-Exportförderprogramm mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört BMEL-Exportförderprogramm zur Gruppe „bmel_exportfoerderprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit