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BMEL-Exportförderprogramm – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das BMEL-Exportförderprogramm unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereinigungen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Sicherung und Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie als Unternehmen, Verband oder Vereinigung der Land- und Ernährungswirtschaft, wenn Sie Ihre bisherigen Absatzmärkte sichern und neue erschließen wollen. Es werden verschiedene Maßnahmen im In- und Ausland gefördert, darunter Marktinformationen, Schulungen, einzelbetriebliche Beratungen, Markterkundungsreisen und weitere Maßnahmen zur Marktsicherung und -ausbau. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, wobei die förderfähigen Gesamtausgaben mindestens EUR 10.000 betragen müssen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_exportfoerderprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind überregionale nichtstaatliche Organisationen als juristische Person mit einer Niederlassung in Deutschland.

Einzelne Unternehmen oder Zusammenschlüsse von weniger als 5 Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

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Häufige Fragen zu BMEL-Exportförderprogramm

Wer kann BMEL-Exportförderprogramm beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei BMEL-Exportförderprogramm?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man BMEL-Exportförderprogramm beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von BMEL-Exportförderprogramm?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist BMEL-Exportförderprogramm mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört BMEL-Exportförderprogramm zur Gruppe „bmel_exportfoerderprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit