Blaues Band Deutschland – Auen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert die naturnahe Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen durch Zuschüsse für verschiedene Vorhaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_blaues_band". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
An dem geplanten Vorhaben muss ein berechtigtes Bundesinteresse bestehen.
Das Vorhaben muss mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden abgestimmt und grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden.
Es muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben nicht der Erfüllung der konkreten gesetzlichen Verpflichtungen des Antragstellers dient.
Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Blaues Band Deutschland – Auen
Wer kann Blaues Band Deutschland – Auen beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Blaues Band Deutschland – Auen?
Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Blaues Band Deutschland – Auen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Blaues Band Deutschland – Auen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Blaues Band Deutschland – Auen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Blaues Band Deutschland – Auen zur Gruppe „bmukn_blaues_band". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit