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Blaues Band Deutschland – Auen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen Vorhaben planen, die der Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Flussauen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt die naturnahe Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen durch Förderung folgender Einzel- und Verbundvorhaben: Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen, beispielsweise Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede, Entwicklung und Anlage von standortthermischen Auenwäldern und Gehölzen, Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse, Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen, beispielsweise in Form von Hecken oder Feldrainen, Ausdehnung der Auennutzung, Förderung von standortgerechten Nutzungen, Wiederherstellung von naturnahen Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen, Rück- und Umbau oder Verlegung von Infrastrukturelementen wie Wegen oder Versorgungsleitungen, Maßnahmen zur Bodenverbesserung, Entwicklung naturnaher Uferbereite, beispielsweise durch die Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechselzonen, Entfernung, Schlitzung und Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen sowie Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Bestände und zur Wiederansiedlung von auentypischen Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen, beispielsweise durch die erneute Ansiedlung von Pflanzenarten. Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Projektskizzen bitte per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN)ein. Bitte nutzen Sie für die Erstellung von förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_blaues_band“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

An dem geplanten Vorhaben muss ein berechtigtes Bundesinteresse bestehen.

Das Vorhaben muss mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden abgestimmt und grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden.

Es muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben nicht der Erfüllung der konkreten gesetzlichen Verpflichtungen des Antragstellers dient.

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Blaues Band Deutschland – Auen

Wer kann Blaues Band Deutschland – Auen beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Blaues Band Deutschland – Auen?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Blaues Band Deutschland – Auen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Blaues Band Deutschland – Auen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Blaues Band Deutschland – Auen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Blaues Band Deutschland – Auen zur Gruppe „bmukn_blaues_band". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit