VeröffentlichtPreis

BKK·VBU Familienherz e.V. – Förderung in bundesweit

Fördergeber: BKK·VBU Familienherz e.V.

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Der BKK·VBU Familienherz e.V. unterstützt ehrenamtliche Projekte mit familiärem und gesundheitlichem Bezug und vergibt jährlich den Förderpreis an gemeinnützige Vereine.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine, Initiativen, Projekte.

Was wird gefördert?

Der BKK·VBU Familienherz e.V. hat sich der Unterstützung von ehrenamtlichen Projekten mit familiärem und gesundheitlichem Bezug verschrieben, die sich abseits von staatlicher Förderung für die Belange derer einsetzen, die Hilfe brauchen – ganz gleich ob finanzieller, materieller oder ideeller Art. Jedes Jahr vergibt der BKK·VBU Familienherz e.V. den gleichnamigen Förderpreis an 3-6 gemeinnützige Vereine, Initiativen oder Projekte, die sich für die Förderung und Chancengleichheit von benachteiligten Familien und ihren Kindern einsetzen. Das Familienherz wird jedes Jahr an einen oder mehrere Preisträger vergeben. Entweder durch die Bewerbung, Tipps von Vereinsmitgliedern oder eigene Recherche wird das Unternehmen auf neue Projekte und Initiativen aufmerksam. Der Beirat wählt dann geeignete potenzielle Preisträger aus und gibt Empfehlungen an den Vorstand weiter. Bei der Wahl der Preisträger kommen verschiedene Kriterien zur Geltung: Es muss sich um ein gemeinnütziges Projekt handeln, das der Förderung bedarf und nicht bzw. nicht ausreichend mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Mit dem Familienherz und dem damit verbundenen Preisgeld werden bundesweit Projekte ausgezeichnet, deren Fokus auf der ehrenamtlichen Förderung von Bildung und Erziehung sowie der Gesundheitsförderung von hilfebedürftigen und wirtschaftlich schwachen Kindern, Jugendlichen und Familien liegt. Nach Auswahl und Prüfung entscheidet der Vorstand, welche Projekte und Initiativen mit dem Familienherz ausgezeichnet werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 3.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. fortlaufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: BKK·VBU Familienherz e.V..

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkkvbu_familienherz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Es muss sich um ein gemeinnütziges Projekt handeln, das der Förderung bedarf und nicht bzw.

nicht ausreichend mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob BKK·VBU Familienherz e.V. zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu BKK·VBU Familienherz e.V.

Wer kann BKK·VBU Familienherz e.V. beantragen?

gemeinnützige Vereine, Initiativen, Projekte

Wie hoch ist die Förderung bei BKK·VBU Familienherz e.V.?

Förderbetrag: 1.000 € – 3.000 €.

Bis wann kann man BKK·VBU Familienherz e.V. beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von BKK·VBU Familienherz e.V.?

Fördergeber ist BKK·VBU Familienherz e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist BKK·VBU Familienherz e.V. mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört BKK·VBU Familienherz e.V. zur Gruppe „bkkvbu_familienherz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 3.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Preis
Förderregion
bundesweit