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Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zuschüsse zur Entlastung von Strompreisen für die Industrie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Industrieunternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Die Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung unterstützt Unternehmen in Nordrhein-Westfalen durch Zuschüsse zur Senkung der Industriestrompreise. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken und die Energiekosten zu reduzieren.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis)

Wer kann Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) beantragen?

Industrieunternehmen in Nordrhein-Westfalen

Wer ist Fördergeber von Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen