Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Unternehmen mit Verlagerungsrisiko können eine finanzielle Kompensation zur Vermeidung von Härten durch höhere Stromkosten erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Verlagerungsrisiko.
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Unternehmen müssen einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF angehören und in neue oder modernisierte Anlagen investieren.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen mit Verlagerungsrisiko
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
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