Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuschuss für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500 €.
Antrag muss mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).
Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt in den festgesetzten Grenzen: Einzelveranlagung: bis 50.000 €, gemeinsame Veranlagung: bis 100.000 €.
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Förderbetrag: bis 500 €. Förderquote: 50 %.
Antrag muss mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS). Quelle: nrwbank.
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