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Antrag möglichZuschuss

Bildungsreferenten-Programm – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Wenn Sie als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eine hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder einen hauptberuflich tätigen Bildungsreferenten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit, die sozialpädagogische Hilfen anbietet, um die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration junger Menschen zu fördern. Sie erhalten die Förderung für Personalkosten für hauptberuflich tätige Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten der Jugendverbände und überregionaler Zusammenschlüsse anerkannter Träger der freien Jugendarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der anerkannten Personalkosten. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme und spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe oder ihre Zusammenschlüsse.

Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem Jugendverband nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr: Planung, Durchführung und Auswertung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildungsarbeit sowie von Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Kräfte des jeweiligen Jugendverbandes, jugendpolitische und pädagogische Beratung der ehren- und hauptamtlichen Kräfte, Beratung zu organisatorischen, fachlichen und politischen Fragen, Organisationsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit.

Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem überregionalen oder landesweiten Zusammenschluss der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt dessen überverbandliche oder trägerübergreifende Aufgaben, insbesondere: Konzeptions- und Qualitätsentwicklung, Beratung und Begleitung, Bildungsarbeit, Kooperation und Koordination und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation, Verwaltung, Dokumentation und Berichtswesen.

Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent verfügt über die erforderliche berufliche Qualifikation (Hochschulabschluss mit pädagogischer Ausrichtung).

Die von Ihnen zu besetzende Stelle umfasst mindestens eine halbe Vollzeitstelle.

Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bildungsreferenten-Programm"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Bildungsreferenten-Programm

Wer kann Bildungsreferenten-Programm beantragen?

Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe

Wie hoch ist die Förderung bei Bildungsreferenten-Programm?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Bildungsreferenten-Programm beantragen?

Anträge müssen spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Bildungsreferenten-Programm?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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