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Bildungsreferenten-Programm – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Das Programm unterstützt die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit durch Zuschüsse für Personalkosten von Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit, die sozialpädagogische Hilfen anbietet, um die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration junger Menschen zu fördern. Sie erhalten die Förderung für Personalkosten für hauptberuflich tätige Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten der Jugendverbände und überregionaler Zusammenschlüsse anerkannter Träger der freien Jugendarbeit. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der anerkannten Personalkosten. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme und spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe oder ihre Zusammenschlüsse.

Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent muss über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen und die Stelle muss mindestens eine halbe Vollzeitstelle umfassen.

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Häufige Fragen zu Bildungsreferenten-Programm

Wer kann Bildungsreferenten-Programm beantragen?

Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe

Wie hoch ist die Förderung bei Bildungsreferenten-Programm?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Bildungsreferenten-Programm beantragen?

Anträge müssen spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Bildungsreferenten-Programm?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg