Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Wenn Sie als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eine hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder einen hauptberuflich tätigen Bildungsreferenten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge müssen spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe oder ihre Zusammenschlüsse.
Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem Jugendverband nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr: Planung, Durchführung und Auswertung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildungsarbeit sowie von Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Kräfte des jeweiligen Jugendverbandes, jugendpolitische und pädagogische Beratung der ehren- und hauptamtlichen Kräfte, Beratung zu organisatorischen, fachlichen und politischen Fragen, Organisationsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit.
Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem überregionalen oder landesweiten Zusammenschluss der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt dessen überverbandliche oder trägerübergreifende Aufgaben, insbesondere: Konzeptions- und Qualitätsentwicklung, Beratung und Begleitung, Bildungsarbeit, Kooperation und Koordination und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation, Verwaltung, Dokumentation und Berichtswesen.
Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent verfügt über die erforderliche berufliche Qualifikation (Hochschulabschluss mit pädagogischer Ausrichtung).
Die von Ihnen zu besetzende Stelle umfasst mindestens eine halbe Vollzeitstelle.
Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.
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Jetzt Projekt prüfenTräger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Förderquote: 90 %.
Anträge müssen spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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