Bildungsreferenten-Programm – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Das Programm unterstützt die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit durch Zuschüsse für Personalkosten von Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe oder ihre Zusammenschlüsse.
Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent muss über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen und die Stelle muss mindestens eine halbe Vollzeitstelle umfassen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bildungsreferenten-Programm
Wer kann Bildungsreferenten-Programm beantragen?
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Wie hoch ist die Förderung bei Bildungsreferenten-Programm?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Bildungsreferenten-Programm beantragen?
Anträge müssen spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Bildungsreferenten-Programm?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg