Bildungsreferenten-Programm – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Wenn Sie als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eine hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder einen hauptberuflich tätigen Bildungsreferenten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe oder ihre Zusammenschlüsse.
Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem Jugendverband nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr: Planung, Durchführung und Auswertung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildungsarbeit sowie von Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Kräfte des jeweiligen Jugendverbandes, jugendpolitische und pädagogische Beratung der ehren- und hauptamtlichen Kräfte, Beratung zu organisatorischen, fachlichen und politischen Fragen, Organisationsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit.
Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem überregionalen oder landesweiten Zusammenschluss der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt dessen überverbandliche oder trägerübergreifende Aufgaben, insbesondere: Konzeptions- und Qualitätsentwicklung, Beratung und Begleitung, Bildungsarbeit, Kooperation und Koordination und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation, Verwaltung, Dokumentation und Berichtswesen.
Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent verfügt über die erforderliche berufliche Qualifikation (Hochschulabschluss mit pädagogischer Ausrichtung).
Die von Ihnen zu besetzende Stelle umfasst mindestens eine halbe Vollzeitstelle.
Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bildungsreferenten-Programm
Wer kann Bildungsreferenten-Programm beantragen?
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Wie hoch ist die Förderung bei Bildungsreferenten-Programm?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Bildungsreferenten-Programm beantragen?
Anträge müssen spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Bildungsreferenten-Programm?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg