Fördergeber: Bundesverwaltungsamt (BVA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Zinsgünstiges Darlehen für die Abschlussphase der Ausbildung.
Antragsberechtigt sind: volljährige Schülerinnen und Schüler, Studierende.
Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 7.200 €.
Antrag kann frühestens 6 Wochen vor Beginn des förderfähigen Ausbildungszeitraumes gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesverwaltungsamt (BVA).
Voraussetzungen: Staatsangehörigkeit nach § 8 BAföG, unter 36 Jahre alt, Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte.
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Jetzt Projekt prüfenvolljährige Schülerinnen und Schüler, Studierende
Förderbetrag: 100 € – 7.200 €.
Antrag kann frühestens 6 Wochen vor Beginn des förderfähigen Ausbildungszeitraumes gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesverwaltungsamt (BVA). Quelle: nrwbank.
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