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Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Ihnen als Landwirtin und Landwirt bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen Einkommensverluste entstehen, weil Sie strengere Auflagen beachten müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt, wenn Sie bestimmte Flächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen bewirtschaften. Die Förderung dient als Ausgleich für Mehraufwendungen, die Ihnen durch die umweltgerechte Bewirtschaftung dieser Flächen entstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich EUR 250,00 pro Hektar im Verpflichtungszeitraum. Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme mit dem „Gemeinsamen Antrag“ (Sammelantrag) bis zum 15.5. eines Jahres beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. Mai eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre landwirtschaftlichen Flächen müssen in Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten des Saarlands liegen.

Sie müssen die konkreten Vorgaben der Schutzgebietsverordnungen berücksichtigen.

Die zu fördernde Gesamtfläche (inklusive Arrondierungsflächen) darf eine Mindestgröße von 1,0 Hektar nicht unterschreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Gemeinsamer Antrag (Sammelantrag)

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)

Wer kann Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000) beantragen?

Landwirte

Wie hoch ist die Förderung bei Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)?

Förderbetrag: ab 250 €.

Bis wann kann man Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000) beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. Mai eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland