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Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Landwirte können Zuschüsse erhalten, wenn ihnen Einkommensverluste durch strengere Auflagen bei der Bewirtschaftung naturschutzbedeutsamer Flächen entstehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Landwirte, die bestimmte Flächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen bewirtschaften. Die Förderung dient als Ausgleich für Mehraufwendungen, die durch die umweltgerechte Bewirtschaftung dieser Flächen entstehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich 250,00 EUR pro Hektar im Verpflichtungszeitraum. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme bis zum 15.5. eines Jahres beim Ministerium eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. Mai eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Die Flächen müssen in Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten des Saarlands liegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gemeinsamer Antrag (Sammelantrag)

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Häufige Fragen zu Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)

Wer kann Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000) beantragen?

Landwirte

Wie hoch ist die Förderung bei Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)?

Förderbetrag: ab 250 €.

Bis wann kann man Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000) beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. Mai eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland