Bewegungsstiftung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bewegungsstiftung
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Bewegungsstiftung fördert soziale Projekte, die sich für Ökologie, Frieden und Menschenrechte einsetzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bewegungsstiftung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bewegungsstiftung_f_rderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Je nach konkretem Förderprogramm können sich Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen bewerben, die Teile sozialer Bewegungen sind.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bewegungsstiftung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bewegungsstiftung
Wer kann Bewegungsstiftung beantragen?
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine
Bis wann kann man Bewegungsstiftung beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Bewegungsstiftung?
Fördergeber ist Bewegungsstiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Bewegungsstiftung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bewegungsstiftung zur Gruppe „bewegungsstiftung_f_rderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit