Fördergeber: Bewegungsstiftung
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 220 Tagen
Die Bewegungsstiftung fördert soziale Projekte, die sich für Ökologie, Frieden und Menschenrechte einsetzen.
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstelle: Bewegungsstiftung.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bewegungsstiftung_f_rderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Je nach konkretem Förderprogramm können sich Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen bewerben, die Teile sozialer Bewegungen sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bewegungsstiftung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEinzelpersonen, Initiativen, Vereine
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bewegungsstiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Bewegungsstiftung zur Gruppe „bewegungsstiftung_f_rderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
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