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Antrag möglichZuschuss

Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds) – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Kommune mit sehr hoher Zuwanderung Vorhaben zur Eingliederung der Geflüchteten umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune mit überproportional hoher Zuwanderung bei Maßnahmen der Integration. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dabei helfen, die Bildung von sozialen Brennpunkten zu vermeiden,den sozialen Zusammenhalt zu sichern,die gesellschaftliche Teilhabe von betroffenen Personengruppen zu fördern,die Abhängigkeit von Leistungen zur Unterhaltssicherung mittelfristig zu reduzieren oderallgemeine Problemlagen bei der Integration zu bewältigen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000. Anträge richten Sie bitte an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, für die Stadt Salzgitter bitte an das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig. Sie müssen Ihren Antrag bis zum 31.3. eines Jahres einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 31.03. eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als niedersächsische Kommune.Sie müssen einen überproportional hohen Integrationsbedarf haben.Sind Sie Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde, werden Sie nicht gefördert.

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Häufige Fragen zu Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds)

Wer kann Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds)?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds) beantragen?

Anträge sind bis zum 31.03. eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds)?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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