Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune mit sehr hoher Zuwanderung Vorhaben zur Eingliederung der Geflüchteten umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Anträge sind bis zum 31.03. eines Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als niedersächsische Kommune.Sie müssen einen überproportional hohen Integrationsbedarf haben.Sind Sie Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde, werden Sie nicht gefördert.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge sind bis zum 31.03. eines Jahres einzureichen.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
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