Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Unternehmen bei der betrieblichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 30.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz.
Die Maßnahme muss für die Beschäftigten der Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige
Wer kann Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige?
Förderbetrag: 100 € – 30.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige beantragen?
Anträge müssen spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100 € – 30.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz