VeröffentlichtZuschuss

Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Unternehmen bei der betrieblichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als Unternehmen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der betrieblichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Sie bekommen die Förderung für die Teilnahme Ihrer Beschäftigten an externen Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieterinnen und Weiterbildungsanbieter. Dies können zum Beispiel Inhouse-Seminare oder -Lehrgänge sein. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Region Trier bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je teilnehmender Person und bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch maximal 1.500 EUR je Person. Je Kalenderjahr können Sie maximal 30.000 EUR bekommen. Sie bekommen keine Förderung, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme unter 100 EUR liegen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 30.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz.

Die Maßnahme muss für die Beschäftigten der Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus

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Häufige Fragen zu Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige

Wer kann Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige?

Förderbetrag: 100 € – 30.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige beantragen?

Anträge müssen spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100 € – 30.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz