Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 134 Tagen
Wenn Sie für Ihre Beschäftigten eine betriebliche Weiterbildung planen, die der Anpassung an die beruflichen Anforderungen des Arbeitsmarkts dient und Ihren Fachkräftebedarf im Hinblick auf den Transformations- und Digitalisierungsprozess absichert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 30.000 €.
Anträge müssen spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Maßnahme wird für die Beschäftigten Ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Sie wählen eine Maßnahme aus, die von einem akkreditierten Weiterbildungsträger angeboten wird.
Die betriebliche Weiterbildungsmaßnahme für Ihre Beschäftigten darf nicht mehr als 120 Stunden umfassen.
Ihr Weiterbildungsvorhaben muss zur Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen der Erwerbstätigen beitragen und sich an den Bedarfen Ihres Unternehmens orientieren.
Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen/Betriebe und Unternehmen/Betriebe in öffentlicher Hand, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne EU, Weiterbildungen, für die bereits vor Erhalt der Bewilligung eine Anmeldung erfolgt ist oder der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit der unternehmensexternen Weiterbildungsanbieterin oder dem Weiterbildungsanbieter erfolgt ist, Weiterbildungen, die vor Erhalt der Bewilligung begonnen wurden, Teilnahmen an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen sowie unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme.
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Förderbetrag: 100 € – 30.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge müssen spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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