Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie für Ihre Beschäftigten eine betriebliche Weiterbildung planen, die der Anpassung an die beruflichen Anforderungen des Arbeitsmarkts dient und Ihren Fachkräftebedarf im Hinblick auf den Transformations- und Digitalisierungsprozess absichert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 30.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Maßnahme wird für die Beschäftigten Ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Sie wählen eine Maßnahme aus, die von einem akkreditierten Weiterbildungsträger angeboten wird.
Die betriebliche Weiterbildungsmaßnahme für Ihre Beschäftigten darf nicht mehr als 120 Stunden umfassen.
Ihr Weiterbildungsvorhaben muss zur Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen der Erwerbstätigen beitragen und sich an den Bedarfen Ihres Unternehmens orientieren.
Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen/Betriebe und Unternehmen/Betriebe in öffentlicher Hand, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne EU, Weiterbildungen, für die bereits vor Erhalt der Bewilligung eine Anmeldung erfolgt ist oder der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit der unternehmensexternen Weiterbildungsanbieterin oder dem Weiterbildungsanbieter erfolgt ist, Weiterbildungen, die vor Erhalt der Bewilligung begonnen wurden, Teilnahmen an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen sowie unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige
Wer kann Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige?
Förderbetrag: 100 € – 30.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige beantragen?
Anträge müssen spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100 € – 30.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz