VeröffentlichtZuschuss

Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: September 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen Ihre Beschäftigten – wahlweise mithilfe von Bildungsanbietern – beruflich weiterqualifizieren, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) Projekte, die Arbeitskräften, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Unternehmen bei der Fortführung des Betriebs und bei der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel helfen und Weiterbildungsdefizite infolge der Corona-Pandemie abbauen. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten: berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von Erwerbstätigen (Anpassungsqualifizierungen), Einführung oder Ausbau von Systemen zur Fortbildung, zur Anpassungsqualifizierung oder von Bildungssystemen im Betrieb, Vernetzung von Unternehmen zu diesem Zweck, andere geeignete systemische Aktivitäten Ihres Unternehmens zur Qualifikation Ihrer Arbeitskräfte oder transnationale oder interregionale Zusammenarbeit zum Thema, Overheadmaßnahmen bei Umstrukturierungsprozessen, Insolvenzen und Personalanpassungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des ESF +-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der Kosten externer dritter Dienstleister, die die Qualifizierung durchführen. Ihren Antrag reichen Sie mindestens 2 Monate vor Beginn des Projekts ausschließlich über das Internetportal ESF Bavaria 2021 ein. Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig. Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Antrag mindestens 2 Monate vor Projektbeginn einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, vor allem freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF +-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.

Mögliche Themengebiete Ihres Projekts sind beispielsweise Produktions-, Arbeits-, Fertigungs- und Vertriebstechniken, Qualitätssicherung und -management, Digitalisierung, IuK-Technologien, Elektromobilität, Organisation und/oder Arbeiten im Homeoffice, Green Jobs, medizinische Sicherheit am Arbeitsplatz, Integration von ausländischen Kräften oder Fachkräften im Betrieb.

Die an einer Fördermaßnahme teilnehmenden Personen müssen Beschäftigte aus Ihrem eigenen Unternehmen sein, Sie als selbstständige Unternehmerin und als selbstständiger Unternehmer sein, ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben, schriftlich einwilligen, an Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen mitzuwirken (Einwilligungserklärung/Teilnehmendenerklärung).

Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten und Beschäftigte aus Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel der Landkreise, Bezirke, Städte, Gemeinden) und Beschäftigte des Bildungsanbieters, der die Maßnahme durchführt, können nicht als Teilnehmende gefördert werden.

Die Projekte müssen in Bayern durchgeführt werden.

Der Umfang Ihres Vorhabens muss mindestens 40 Unterrichtseinheiten pro Teilnehmenden zu je 45 Minuten betragen.

Zu Beginn Ihres Vorhabens liegt die Mindestteilnehmendenzahl bei 9 förderfähigen Personen.

Die Qualifizierungsmaßnahmen können durch arbeitsplatznahe Lernformen und/oder unter Nutzung interaktiver, digitaler Medien („blended learning“) oder Training am Arbeitsplatz unterstützt werden.

Unter bestimmten Bedingungen können Projekte alternativ als reine Onlinekurse durchgeführt werden.

Alle Teilnehmenden bekommen eine Teilnahmebescheinigung, die die Dauer, Inhalte und Bestandteile des Kurses enthält.

Wenn eine offizielle Prüfung (zum Beispiel IHK -Zertifizierung oder Ähnliches) abgelegt wurde, bekommt die Teilnehmerin und der Teilnehmer eine qualifizierte Bescheinigung, die Aussagen über abgelegte Prüfungen, das Erreichen und gegebenenfalls eines höheren Bildungsstands nach ISCED, Europäischem beziehungsweise Deutschem Qualifikationsrahmen enthält.

Von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise EDV-Grundkurse, Sprachkurse ohne Berufsbezug sowie Projekte, die der Entwicklung, dem Vertrieb oder der Verkaufsförderung eigener Produkte, Leistungen oder Dienstleistungen dienen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)

Wer kann Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027) beantragen?

Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027) beantragen?

Antrag mindestens 2 Monate vor Projektbeginn einreichen.

Wer ist Fördergeber von Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern