Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen zur Anpassung an den Wandel und zur Bekämpfung von Weiterbildungsdefiziten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Antrag mindestens 2 Monate vor Projektbeginn einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.
Die Projekte müssen in Bayern durchgeführt werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)
Wer kann Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027) beantragen?
Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Wie hoch ist die Förderung bei Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027) beantragen?
Antrag mindestens 2 Monate vor Projektbeginn einreichen.
Wer ist Fördergeber von Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern