Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen Ihre Beschäftigten – wahlweise mithilfe von Bildungsanbietern – beruflich weiterqualifizieren, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Antrag mindestens 2 Monate vor Projektbeginn einreichen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, vor allem freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF +-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.
Mögliche Themengebiete Ihres Projekts sind beispielsweise Produktions-, Arbeits-, Fertigungs- und Vertriebstechniken, Qualitätssicherung und -management, Digitalisierung, IuK-Technologien, Elektromobilität, Organisation und/oder Arbeiten im Homeoffice, Green Jobs, medizinische Sicherheit am Arbeitsplatz, Integration von ausländischen Kräften oder Fachkräften im Betrieb.
Die an einer Fördermaßnahme teilnehmenden Personen müssen Beschäftigte aus Ihrem eigenen Unternehmen sein, Sie als selbstständige Unternehmerin und als selbstständiger Unternehmer sein, ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben, schriftlich einwilligen, an Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen mitzuwirken (Einwilligungserklärung/Teilnehmendenerklärung).
Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten und Beschäftigte aus Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel der Landkreise, Bezirke, Städte, Gemeinden) und Beschäftigte des Bildungsanbieters, der die Maßnahme durchführt, können nicht als Teilnehmende gefördert werden.
Die Projekte müssen in Bayern durchgeführt werden.
Der Umfang Ihres Vorhabens muss mindestens 40 Unterrichtseinheiten pro Teilnehmenden zu je 45 Minuten betragen.
Zu Beginn Ihres Vorhabens liegt die Mindestteilnehmendenzahl bei 9 förderfähigen Personen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen können durch arbeitsplatznahe Lernformen und/oder unter Nutzung interaktiver, digitaler Medien („blended learning“) oder Training am Arbeitsplatz unterstützt werden.
Unter bestimmten Bedingungen können Projekte alternativ als reine Onlinekurse durchgeführt werden.
Alle Teilnehmenden bekommen eine Teilnahmebescheinigung, die die Dauer, Inhalte und Bestandteile des Kurses enthält.
Wenn eine offizielle Prüfung (zum Beispiel IHK -Zertifizierung oder Ähnliches) abgelegt wurde, bekommt die Teilnehmerin und der Teilnehmer eine qualifizierte Bescheinigung, die Aussagen über abgelegte Prüfungen, das Erreichen und gegebenenfalls eines höheren Bildungsstands nach ISCED, Europäischem beziehungsweise Deutschem Qualifikationsrahmen enthält.
Von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise EDV-Grundkurse, Sprachkurse ohne Berufsbezug sowie Projekte, die der Entwicklung, dem Vertrieb oder der Verkaufsförderung eigener Produkte, Leistungen oder Dienstleistungen dienen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Förderquote: 40 %.
Antrag mindestens 2 Monate vor Projektbeginn einreichen.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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