Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung der betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in KMU.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Auszubildende und junge Fachkräfte.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10.2026 ein.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_berufsbildung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Erfahrung in der wirtschaftsnahen Beratung von KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften.
Nicht förderfähig
- •Beraterinnen und Berater
- •die JOBSTARTER plus oder andere vergleichbare Programme durchführen
- •sowie solche mit Interessenkonflikten sind ausgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)
Wer kann Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) beantragen?
Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Auszubildende und junge Fachkräfte
Wie hoch ist die Förderung bei Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)?
Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10.2026 ein.
Wer ist Fördergeber von Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) zur Gruppe „bmwk_berufsbildung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Oktober 2026
- Förderregion
- bundesweit