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Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung der betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in KMU.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Auszubildende und junge Fachkräfte.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland. Gefördert werden Ansprache, Information und individuelle Beratung von Unternehmen, Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal in Deutschland zu Auslandspraktika beziehungsweise zur Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum, Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung von Einzel- oder Gruppenentsendungen ins Ausland, die Aufnahme im Inland sowie Reisen von Mobilitätsberatenden im In- und Ausland, begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte sowie die zentrale Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10.2026 ein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_berufsbildung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Erfahrung in der wirtschaftsnahen Beratung von KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften.

Nicht förderfähig

  • Beraterinnen und Berater
  • die JOBSTARTER plus oder andere vergleichbare Programme durchführen
  • sowie solche mit Interessenkonflikten sind ausgeschlossen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)

Wer kann Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) beantragen?

Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Auszubildende und junge Fachkräfte

Wie hoch ist die Förderung bei Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10.2026 ein.

Wer ist Fördergeber von Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) zur Gruppe „bmwk_berufsbildung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Oktober 2026
Förderregion
bundesweit