Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die KBG fördert Existenzgründer und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen durch stille Beteiligungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 1.500.000 €.
Frist und Status
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG).
Voraussetzungen
Der Ort der Investition muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Beteiligung darf das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen.
Der Beteiligungsnehmer muss eine ausreichende Qualifikation und ein tragfähiges Konzept vorweisen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Kapitalbeteiligung,Antrag auf Beteiligungsgarantie
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW
Wer kann Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW beantragen?
Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Wie hoch ist die Förderung bei Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW?
Förderbetrag: 50.000 € – 1.500.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW beantragen?
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW?
Fördergeber ist Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 1.500.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Beteiligung
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen