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Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Die KBG fördert Existenzgründer und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen durch stille Beteiligungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Existenzgründer und bestehende Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können von der KBG eine stille Beteiligung an ihrem Unternehmen erhalten. Gefördert werden stille Beteiligungen bei Existenzgründungen, Betriebsübernahmen und Zukunftsinvestitionen. Es gibt verschiedene Programmvarianten: KBG Start für Gründungs- und Festigungskosten, KBG Nachfolge für Unternehmensübernahmen und KBG Wachstum für zukunftsgerichteten Investitionsbedarf. Die Beteiligungshöhe liegt zwischen 50.000 € und 1,5 Mio. € mit einer Beteiligungsgarantie von 70% durch die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 1.500.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG).

Voraussetzungen

Der Ort der Investition muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Beteiligung darf das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen.

Der Beteiligungsnehmer muss eine ausreichende Qualifikation und ein tragfähiges Konzept vorweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Kapitalbeteiligung,Antrag auf Beteiligungsgarantie

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Häufige Fragen zu Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW

Wer kann Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW beantragen?

Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Förderung bei Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW?

Förderbetrag: 50.000 € – 1.500.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW beantragen?

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW?

Fördergeber ist Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 1.500.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Beteiligung
Förderregion
Nordrhein-Westfalen