Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen – Gründung und Nachfolge – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die MBG fördert Unternehmen in Sachsen durch stille und direkte Beteiligungen zur Mitfinanzierung von Existenzgründungen und Unternehmensfestigungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 1.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH.
Voraussetzungen
Es muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorliegen.
Der Unternehmer muss eine persönliche (Teil-)Garantie übernehmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen – Gründung und Nachfolge
Wer kann Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen – Gründung und Nachfolge beantragen?
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen – Gründung und Nachfolge?
Förderbetrag: 25.000 € – 1.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen – Gründung und Nachfolge?
Fördergeber ist Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 1.000.000 €
- Förderart
- Beteiligung
- Förderregion
- Sachsen