Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune temporäre Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen, insbesondere aus der Ukraine, bereitstellen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Anträge müssen bis zu folgenden Fristen eingereicht werden: bereits betriebene tkGU: 31.12.2023, neu zu betreibende tkGU: 30.04.2024, Erstattung von Vorhaltekosten: 30.06.2024.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
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Antragsberechtigt sind die schleswig-holsteinischen Kreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden (Kommunen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in der tkGU vorrangig Kriegsvertriebene aus der Ukraine unterbringen.
Nachrangig können Sie auch Asylsuchende unterbringen.Ihre tkGU verfügt normalerweise über mindestens 50 und höchstens 200 Unterbringungsplätze.
Sie begrenzen die zeitliche Unterbringung in einer tkGU normalerweise auf 6 Monate je Person.Ihre Gemeinschaftunterkünfte müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Sie sehen je unterzubringender Person mindestens 6 Quadratmeter Wohnfläche vor zuzüglich 2 Quadratmeter, die auch durch gemeinschaftlich genutzte Räume zur Verfügung gestellt werden können.Sie statten die Wohn- und Gemeinschaftsräume zweckmäßig und angemessen aus, indem Sie beispielsweise Möglichkeiten zur eigenen Verpflegung schaffen und auf Nationalitäten, Religionen sowie Alters- und Familienstrukturen Rücksicht nehmen.Sie bringen alleinstehende Frauen und alleinstehende Männer in getrennten Zimmern unter.Ihre tkGU ist an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden und ermöglicht durch ihre Lage den Zugang zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens sowie zu integrationsrelevanten Angeboten (Migrationsberatung, Sprachkurse und Ähnliches).
Sie legen ein Betreuungs- und ein Schutzkonzept vor.Sie müssen die Maßnahmen bis spätestens 31.12.2024 umsetzen.
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Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen bis zu folgenden Fristen eingereicht werden: bereits betriebene tkGU: 31.12.2023, neu zu betreibende tkGU: 30.04.2024, Erstattung von Vorhaltekosten: 30.06.2024.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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