Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau – Förderung in Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Beim Bau von Mietwohnungen profitieren Investoren von Zuschüssen für erneuerbare Energien und Begrünungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Investoren im Wohnungsbau.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau
Wer kann Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau beantragen?
Investoren im Wohnungsbau
Wie hoch ist die Förderung bei Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau?
Förderbetrag: 1.000 € – 100.000 €.
Bis wann kann man Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau beantragen?
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Wer ist Fördergeber von Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau?
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 100.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg