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Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau – Förderung in Hamburg

Fördergeber: IFB Hamburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Beim Bau von Mietwohnungen profitieren Investoren von Zuschüssen für erneuerbare Energien und Begrünungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investoren im Wohnungsbau.

Was wird gefördert?

Beim Bau von Mietwohnungen profitieren Sie als Investorin oder Investor zusätzlich, wenn Sie den Einsatz erneuerbarer Energien, eine Gründachbepflanzung und/oder eine Fassadenbegrünung berücksichtigen. Es gibt verschiedene Zuschüsse, darunter die Hamburger Heizungsförderung, die Gründachförderung und die RISA-Förderungen für Regenwasserzisternen, Entsiegelungen und Versickerungen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau

Wer kann Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau beantragen?

Investoren im Wohnungsbau

Wie hoch ist die Förderung bei Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau?

Förderbetrag: 1.000 € – 100.000 €.

Bis wann kann man Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau beantragen?

Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten

Wer ist Fördergeber von Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau?

Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 100.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg