VeröffentlichtZuschuss

Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IFB Hamburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Beim Bau von Mietwohnungen profitieren Investoren von Zuschüssen für erneuerbare Energien und Begrünungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investoren im Wohnungsbau.

Was wird gefördert?

Beim Bau von Mietwohnungen profitieren Sie als Investorin oder Investor zusätzlich, wenn Sie den Einsatz erneuerbarer Energien, eine Gründachbepflanzung und/oder eine Fassadenbegrünung berücksichtigen. Es gibt verschiedene Zuschüsse, darunter die Hamburger Heizungsförderung, die Gründachförderung und die RISA-Förderungen für Regenwasserzisternen, Entsiegelungen und Versickerungen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau

Wer kann Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau beantragen?

Investoren im Wohnungsbau

Wie hoch ist die Förderung bei Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau?

Förderbetrag: 1.000 € – 100.000 €.

Wer ist Fördergeber von Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau?

Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 100.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit