VeröffentlichtZuschuss
Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Beim Bau von Mietwohnungen profitieren Investoren von Zuschüssen für erneuerbare Energien und Begrünungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Investoren im Wohnungsbau.
Was wird gefördert?
Beim Bau von Mietwohnungen profitieren Sie als Investorin oder Investor zusätzlich, wenn Sie den Einsatz erneuerbarer Energien, eine Gründachbepflanzung und/oder eine Fassadenbegrünung berücksichtigen. Es gibt verschiedene Zuschüsse, darunter die Hamburger Heizungsförderung, die Gründachförderung und die RISA-Förderungen für Regenwasserzisternen, Entsiegelungen und Versickerungen.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau
Wer kann Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau beantragen?
Investoren im Wohnungsbau
Wie hoch ist die Förderung bei Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau?
Förderbetrag: 1.000 € – 100.000 €.
Wer ist Fördergeber von Besondere Maßnahmen im Wohnungsbau?
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 100.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit