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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Beratung und Begleitung von Beschäftigten in Transfergesellschaften – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen

Förderung für kleine und mittlere Unternehmen zur Beratung von Beschäftigten, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Unternehmen, die insolvent oder von Insolvenz bedroht sind, können einen Zuschuss für die Beratung und Begleitung von Beschäftigten erhalten. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Transfergesellschaft und umfasst Personal- und Sachkosten für herausgehobene Projektmitarbeit sowie für Projektmitarbeit. Die Förderung beträgt 80% der förderfähigen Kosten, mit einer maximalen Förderhöhe von 6.690 € pro Stelle und Monat für herausgehobene Projektmitarbeit und 6.450 € für Projektmitarbeit. Die Förderdauer beträgt maximal 12 Monate.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.690 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

In Ihrem Unternehmen sind Beschäftigte von Personalabbau bedroht.

Ein Transfersozialplan wurde vereinbart.

Spätestens 4 Wochen nach Beginn der Transfermaßnahme legt der Transferträger ein vermittlungsorientiertes Konzept vor.

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Beratung und Begleitung von Beschäftigten in Transfergesellschaften

Wer kann Zuschuss für Beratung und Begleitung von Beschäftigten in Transfergesellschaften beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Beratung und Begleitung von Beschäftigten in Transfergesellschaften?

Förderbetrag: bis 6.690 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Beratung und Begleitung von Beschäftigten in Transfergesellschaften?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 6.690 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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