Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen zur Beratung von Beschäftigten, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.690 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).
In Ihrem Unternehmen sind Beschäftigte von Personalabbau bedroht.
Ein Transfersozialplan wurde vereinbart.
Spätestens 4 Wochen nach Beginn der Transfermaßnahme legt der Transferträger ein vermittlungsorientiertes Konzept vor.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für Beratung und Begleitung von Beschäftigten in Transfergesellschaften zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenkleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: bis 6.690 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS). Quelle: nrwbank.
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