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Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Transfergesellschaften zur Unterstützung von Beschäftigten in Zeiten des Wandels.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Transfergesellschaften und deren Beschäftigte.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Transfergesellschaften, die Beschäftigte in Zeiten von Unternehmensveränderungen oder -schließungen begleiten und ihnen helfen, neue Perspektiven zu finden. Ziel ist es, die Beschäftigten während des Übergangs zu unterstützen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Wer kann Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften) beantragen?

Transfergesellschaften und deren Beschäftigte

Wer ist Fördergeber von Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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