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Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.

Was wird gefördert?

Zuwendungen im Rahmen der Beruflichen Orientierung (BO) für folgende Fördergegenstände: Regionale Koordinierungsstellen für BO, Projektdurchführung von „komm auf Tour“, „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Kooperation von allgemein- und berufsbildenden Schulen. Gefördert werden Personalausgaben und Sachausgaben für die genannten Fördergegenstände.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB.

Voraussetzungen

Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.

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Häufige Fragen zu Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften

Wer kann Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften beantragen?

Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen

Wer ist Fördergeber von Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften?

Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.

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Zuschuss
Förderregion
Sachsen