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Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
Was wird gefördert?
Zuwendungen im Rahmen der Beruflichen Orientierung (BO) für folgende Fördergegenstände: Regionale Koordinierungsstellen für BO, Projektdurchführung von „komm auf Tour“, „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Kooperation von allgemein- und berufsbildenden Schulen. Gefördert werden Personalausgaben und Sachausgaben für die genannten Fördergegenstände.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
Wer kann Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften beantragen?
Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen
Wer ist Fördergeber von Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
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