Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung? FG1 und FG4: Ein Antrag alle 2 Jahre, einzureichen bis zum 1
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
Wer kann Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften beantragen?
Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen
Bis wann kann man Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften beantragen?
Antragstellung? FG1 und FG4: Ein Antrag alle 2 Jahre, einzureichen bis zum 1
Wer ist Fördergeber von Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
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