Fördergeber: SAB
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften.
Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
Antragstellung? FG1 und FG4: Ein Antrag alle 2 Jahre, einzureichen bis zum 1
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
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Antragstellung? FG1 und FG4: Ein Antrag alle 2 Jahre, einzureichen bis zum 1
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
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