Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Mit dem Aufstiegs-BAföG können Sie Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung Ihrer beruflichen Fortbildung erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die an beruflichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen teilnehmen möchten..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_aufstiegsbafoeg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, die über die nötige berufliche Vorqualifikation oder einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen.
Nicht förderfähig
- •Höhere Hochschulabschlüsse sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an der geförderten Maßnahme,Nachweis der beruflichen Vorqualifikation
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG)
Wer kann Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) beantragen?
Privatpersonen, die an beruflichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen teilnehmen möchten.
Wie hoch ist die Förderung bei Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG)?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) zur Gruppe „bmbfsfj_aufstiegsbafoeg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- bundesweit