VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Mit dem Aufstiegs-BAföG können Sie Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung Ihrer beruflichen Fortbildung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die an beruflichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen teilnehmen möchten..

Was wird gefördert?

Der Bund unterstützt Sie mit dem Aufstiegs-BAföG bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Fortbildungsmaßnahme durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und – bei Bedarf – zu den Kosten Ihres Lebensunterhalts. Sie erhalten das Aufstiegs-BAföG für Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher oder privater Träger. Die Maßnahmen müssen Sie auf Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO), gleichwertigen Abschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen oder gleichwertigen Abschlüssen an anerkannten Ergänzungsschulen mit staatlich genehmigten Prüfungsordnungen vorbereiten. Unterstützt wird die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen unabhängig von der Form (Vollzeit/Teilzeit, schulisch/außerschulisch, mediengestützt/Fernunterricht). Das Aufstiegs-BAföG beinhaltet einen Zuschuss, der mit einem Darlehen kombiniert werden kann. Bei den Fortbildungskosten erhalten Sie für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR, für das Prüfungsstück (Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten) bis zu 50 Prozent der Materialkosten, höchstens 2.000 EUR. Die Förderung erfolgt zu 50 Prozent als Zuschuss, darüber hinaus als Darlehen. Handelt es sich um eine Fortbildung in Vollzeit, erhalten Sie – abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen – auch Zuwendungen für Ihren Lebensunterhalt. Die Höchstdauer der Förderung beträgt bei Vollzeitfortbildungen 24 Monate, bei Teilzeitfortbildungen 48 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung verlängert werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_aufstiegsbafoeg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, die über die nötige berufliche Vorqualifikation oder einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen.

Nicht förderfähig

  • Höhere Hochschulabschlüsse sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an der geförderten Maßnahme,Nachweis der beruflichen Vorqualifikation

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Häufige Fragen zu Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG)

Wer kann Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) beantragen?

Privatpersonen, die an beruflichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen teilnehmen möchten.

Wie hoch ist die Förderung bei Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG)?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) zur Gruppe „bmbfsfj_aufstiegsbafoeg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
bundesweit