Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Mit dem Aufstiegs-BAföG können Sie Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung Ihrer beruflichen Fortbildung erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die an beruflichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen teilnehmen möchten..
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_aufstiegsbafoeg“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, die über die nötige berufliche Vorqualifikation oder einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, die an beruflichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen teilnehmen möchten.
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) zur Gruppe „bmbfsfj_aufstiegsbafoeg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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