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Berliner Projektfonds Urbane Praxis – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Gefördert werden künstlerische Projekte und interdisziplinäre Ansätze zur kulturellen Stadtentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Künstler und Kulturschaffende.

Was wird gefördert?

Die Förderung fokussiert die Entwicklung von Orten der Urbanen Praxis und Angeboten mit dem Ziel, die Verbindungen von künstlerischem und kuratorischem Handeln mit zentralen Zukunftsthemen der Stadt zu stärken. Dabei sollen neue und bestehende Partnerschaften sowie Zugangsmöglichkeiten für Menschen, die von Diskriminierung(en) betroffen sind, geschaffen und Barrieren abgebaut werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Berliner Projektfonds Urbane Praxis

Wer kann Berliner Projektfonds Urbane Praxis beantragen?

Künstler und Kulturschaffende

Wer ist Fördergeber von Berliner Projektfonds Urbane Praxis?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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