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Berliner Projektfonds Urbane Praxis – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Gefördert werden künstlerische Projekte und interdisziplinäre Ansätze zur kulturellen Stadtentwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Künstler und Kulturschaffende.
Was wird gefördert?
Die Förderung fokussiert die Entwicklung von Orten der Urbanen Praxis und Angeboten mit dem Ziel, die Verbindungen von künstlerischem und kuratorischem Handeln mit zentralen Zukunftsthemen der Stadt zu stärken. Dabei sollen neue und bestehende Partnerschaften sowie Zugangsmöglichkeiten für Menschen, die von Diskriminierung(en) betroffen sind, geschaffen und Barrieren abgebaut werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Berliner Projektfonds Urbane Praxis
Wer kann Berliner Projektfonds Urbane Praxis beantragen?
Künstler und Kulturschaffende
Wer ist Fördergeber von Berliner Projektfonds Urbane Praxis?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.
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