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Berliner Projektfonds Urbane Praxis – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Gefördert werden umfangreichere künstlerische Projekte und interdisziplinäre Ansätze im Bereich der künstlerischen Stadtraumforschung und kulturellen Stadtentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Künstlerische Projekte, interdisziplinäre Ansätze, Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind.

Was wird gefördert?

Die Förderung fokussiert die Entwicklung von Orten der Urbanen Praxis und Angeboten mit dem Ziel, die Verbindungen von künstlerischem und kuratorischem Handeln mit zentralen Zukunftsthemen der Stadt zu stärken. Dabei sollen neue und bestehende Partnerschaften sowie Zugangsmöglichkeiten für Menschen, die von Diskriminierung(en) betroffen sind, geschaffen und Barrieren abgebaut werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Berliner Projektfonds Urbane Praxis

Wer kann Berliner Projektfonds Urbane Praxis beantragen?

Künstlerische Projekte, interdisziplinäre Ansätze, Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind

Wer ist Fördergeber von Berliner Projektfonds Urbane Praxis?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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