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Antrag möglichZuschuss

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben in Berlin planen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und/oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Im Förderschwerpunkt 1 erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, die zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, wie zum Beispiel in den Bereichen Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik,Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme/Nutzung regenerativer Energien, Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, zum Beispiel Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Brennstoffzelle Wasserstoff,Wasserstofftechnologie/Brennstoffzelle, wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird,Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme,Kälte-/Klimatechnologie,Kraft-Wärme-Kopplung,Stoffstrom-/Ressourceneffizienz, wobei das Hauptziel die Verbesserung der Energieeffizienz ist,energieeffiziente Umgestaltung von Produktionsanlagen/Produktionsprozessen (zum Beispiel Kühl- und Wärmekonzepte unter anderem in Bäckereien und Feinkost),hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien (zum Beispiel Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, IT). Außerdem können Sie die Förderung für Maßnahmen mit übergreifenden (Nachhaltigkeits-)Konzepten erhalten, bei denen neben dem Hauptziel und finanziellen Schwerpunkt der energetischen Sanierung auch Maßnahmen mit einem direkten Einfluss auf den Energiebedarf des Gebäudes erfolgen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur klimaneutralen Erzeugung, effizienten Nutzung und Einsparung von Energie durch Unterstützung der Wärmeerzeugung/Heizung (zum Beispiel Solarthermie, Biogas, Geothermie) oder Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windenergie) aus erneuerbaren Energien und deren Zwischenspeicherung,klimaaktive Vegetationsflächen an und um Gebäuden (zum Beispiel naturbasierte Lösungen, Dach- und Fassadenbegrünung zur adiabaten Kühlung, Regenwassernutzung/-versickerung auf dem Grundstück, (Schul-)Hofbegrünung/„grüne“ Klassenzimmer, Sonnenschutz),Nutzung oder Einführung digitaler/digitalisierter Anwendungen (Digitalisierung), intelligente Steuerungssysteme für Energieverbraucherinnen und Endverbraucher. Darüber hinaus können Sie die Förderung für nicht investive Maßnahmen bekommen, wie begleitende Gutachten und Studien,Beratungsmaßnahmen, Monitoring, Schulungen und Evaluierungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme. Sie müssen mindestens EUR 10.000 förderfähige Gesamtkosten investieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt normalerweise auf der Basis veröffentlichter Teilnahmeaufrufe.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Anträge vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen,Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen,öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen.Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein.Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen.Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten.Ihr Energieeffizienzvorhaben muss zu einer Einsparung an Primärenergie oder Treibhausgas-Emissionen von in der Regel mindestens 30 Prozent führen.Sie müssen die End- und Primärenergieeinsparung (Energieeffizienzanalysen) normalerweise durch eine Energieeffizienzexpertin oder einen Energieexperten ermitteln lassen.

Das Ergebnis soll über bestehende gesetzliche Vorgaben hinausgehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Energieeffizienzanalysen,Finanzierungsnachweise

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Häufige Fragen zu Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz

Wer kann Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz beantragen?

Anträge vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
  • → Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin

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