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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial – Förderung in Berlin

Fördergeber: BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als gemeinwohlorientiertes Unternehmen für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe mit sozialer Ausrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin entlastet Sie als soziales Unternehmen, Soloselbstständige oder Soloselbstständigen oder freiberuflich Tätige und Tätigen mit sozialer Ausrichtung mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben: Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark et cetera,Gründungen/Start-ups,Geschäftsübernahmen,Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen,Expansionen in neue Märkte. Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 1,25 Millionen und höchstens 80 Prozent des Kreditbetrages. Die Bürgschaft beantragen Sie entweder zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl oder direkt bei der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,Soloselbstständige undAngehörige der freien Berufe mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen verfügt über eine Organisationsstruktur, die auf Prinzipien der Mitbestimmung und Transparenz basiert und auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet ist.Sinn und Zweck Ihrer Geschäftstätigkeit sind ausgerichtet auf ein soziales, ökologisches oder gesellschaftlich gemeinnütziges Ziel und auf die Schaffung eines überprüfbaren, gesellschaftlichen Mehrwerts.

Orientierung bieten hierzu die 17 Ziele der „Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030“ der Vereinten Nationen.Durch Ihr Geschäftsmodell schaffen Sie einen gesellschaftlichen Mehrwert mindestens in einem der folgenden Punkte: Herstellung: Ihre Leistungserstellung ist besonders ökologisch oder fair, im Herstellungsprozess werden benachteiligte Menschen integriert.Kundenkreis: Sie erbringen eine Dienstleistung, die die soziale/gesellschaftliche Situation des Zielgruppenkreises verbessert.Angebot: Ihr angebotenes Produkt oder Ihre angebotene Dienstleistung ist eine soziale Innovation beziehungsweise trägt zur gesamtgesellschaftlichen oder ökologischen Verbesserung bei.

Sie müssen auf freien und gesetzlich geregelten Märkten durch die Herstellung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen wirtschaftlich tätig sein und Ihre Einnahmen zu mehr als 50 Prozent aus nicht staatlichen Leistungen erzielen.Der überwiegende Teil der Gewinne muss in Ihrem Unternehmen verbleiben und wird nicht an Gesellschafter oder Stakeholder ausgeschüttet.Ihr Ziel, ein bestimmtes gesellschaftliches und/oder soziales Problem anzugehen und einen gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen, muss in der Satzung zum Ausdruck kommen.Als Soloselbstständiger und Soloselbstständige oder freiberuflich Tätige und Tätiger üben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit im Hauptberuf aus, das heißt, der überwiegende Teil der Summe Ihrer Einkünfte (mindestens 51 Prozent) stammt aus gewerblicher und/oder freiberuflicher Tätigkeit.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial

Wer kann Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe mit sozialer Ausrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial?

Förderbetrag: bis 1.250.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial?

Fördergeber ist BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus
  • → Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.250.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Berlin

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