Fördergeber: Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die Stiftung fördert Maßnahmen zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz.
Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können wieder ab dem 02. November 2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_toleranz_voelkerverst“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Zuwendungsempfänger können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKinder und Jugendliche
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung zur Gruppe „stiftung_toleranz_voelkerverst". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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