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Antrag möglichZuschuss

Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Unternehmen der Landwirtschaft zu verschiedenen Themen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen, die Sie Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten-, Obst- und Weinbaus zu bestimmten Themen anbieten. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie bekommen die Förderung für Beratungsleistungen aus einem Gesamtangebot von Beratungsmodulen in den Themenbereichen Unternehmen und Einkommenskombinationen, Ackerbau, Sonderkulturen, Ökolandbau, Tierhaltung, Tierwohl und Tiergesundheit, Biodiversität, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Beratungsmodul 80 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 1.500 je Beratungsmodul. Reichen Sie Ihren Antrag bitte einen Tag vor Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“ ein. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500 €.

Frist und Status

Anträge müssen einen Tag vor Abschluss der Beratungsleistung eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Beratungsorganisationen, die das Land Baden-Württemberg im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt hat und die eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung der entsprechenden Beratungsmodule erhalten haben.

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Häufige Fragen zu Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023

Wer kann Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 beantragen?

Unternehmen der Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau

Wie hoch ist die Förderung bei Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023?

Förderbetrag: bis 1.500 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 beantragen?

Anträge müssen einen Tag vor Abschluss der Beratungsleistung eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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