Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Unternehmen der Landwirtschaft zu verschiedenen Themen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500 €.
Frist und Status
Anträge müssen einen Tag vor Abschluss der Beratungsleistung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Beratungsorganisationen, die das Land Baden-Württemberg im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt hat und die eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung der entsprechenden Beratungsmodule erhalten haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023
Wer kann Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 beantragen?
Unternehmen der Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau
Wie hoch ist die Förderung bei Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023?
Förderbetrag: bis 1.500 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 beantragen?
Anträge müssen einen Tag vor Abschluss der Beratungsleistung eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.500 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg