Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 67 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Unternehmen der Landwirtschaft zu verschiedenen Themen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500 €.
Frist und Status
Anträge müssen einen Tag vor Abschluss der Beratungsleistung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Beratungsorganisationen, die das Land Baden-Württemberg im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt hat und die eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung der entsprechenden Beratungsmodule erhalten haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023
Wer kann Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 beantragen?
Unternehmen der Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau
Wie hoch ist die Förderung bei Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023?
Förderbetrag: bis 1.500 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 beantragen?
Anträge müssen einen Tag vor Abschluss der Beratungsleistung eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.500 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg