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Antrag möglichZuschuss

Beratungsgutscheine Afrika – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 44 Tagen

Wenn Sie wirtschaftliche Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert externe Beratungsleistungen zum Markteintritt von Unternehmen in Afrika. Die bedarfsorientierten Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks unterstützen wirtschaftliche Vorhaben in Afrika. Gefördert werden Beratungen durch gelistete Beratungsunternehmen zu folgenden Beratungsthemen: länder- oder branchenspezifische Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben in Afrika, rechtliche Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben, Prüfung auf Marktfähigkeit eines organisatorischen, finanziellen und gegebenenfalls produktbezogenen Umsetzungskonzepts unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte (Business Case), Beratung zur Finanzierung der Durchführung Ihres Vorhabens. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten. Der Umfang der Förderung beträgt 85 % der förderfähigen Ausgaben. Pro Beratung werden maximal 15 Beratertage gefördert. Folgende Tageshöchstsätze sind förderfähig: Marktanalyse, Marktrecherche, Geschäftspartner und Kontakte vor Ort, Zoll-/Einfuhrbestimmungen, Logistik und Transport bis zu 864,00 EUR, Business-Case -Berechnung, Zertifizierungen und Normen, Aufbau Vertriebsstruktur bis zu 1.080,00 EUR, Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, rechtliche Rahmenbedingungen bis zu 1.296,00 EUR. Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 3 Beratungsgutscheine à maximal 16.524,00 EUR nutzen, insgesamt maximal 49.572,00 EUR. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 16.524 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_beratungsgutscheine_afrik“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit substanziellem Interesse am Markteintritt in Afrika.

Antragstellende müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR erwirtschaften.

Sie beauftragen ein Beratungsunternehmen beziehungsweise eine Beratungsorganisation, die seit mindestens 3 Jahren am Markt ist und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet ist.

Die Beratung wird durch das Beratungsunternehmen wettbewerbs- und vertriebsneutral durchgeführt.

Sie schließen einen Beratungsvertrag ab.

Sie vereinbaren marktübliche Konditionen.

Sie beginnen mit den Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Beratungsgutscheine Afrika

Wer kann Beratungsgutscheine Afrika beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks

Wie hoch ist die Förderung bei Beratungsgutscheine Afrika?

Förderbetrag: bis 16.524 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Beratungsgutscheine Afrika beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Beratungsgutscheine Afrika?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Beratungsgutscheine Afrika mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Beratungsgutscheine Afrika zur Gruppe „bmwi_beratungsgutscheine_afrik". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
  • → Preis „Lebendige Stadt“

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 16.524 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit

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