Beratungsförderung - Internationals – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Mehraufwänden für die Rekrutierung und Integration von Internationals durch KMU.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Klein- und Mittelunternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die Rechtsgrundlage tritt automatisch zum 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Beratungsförderung - Internationals zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beratungsförderung - Internationals
Wer kann Beratungsförderung - Internationals beantragen?
Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
Bis wann kann man Beratungsförderung - Internationals beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die Rechtsgrundlage tritt automatisch zum 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Wer ist Fördergeber von Beratungsförderung - Internationals?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit