Beratungsförderung - Internationals – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Mehraufwänden für die Rekrutierung und Integration von Internationals durch KMU.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Klein- und Mittelunternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragstellung bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beratungsförderung - Internationals
Wer kann Beratungsförderung - Internationals beantragen?
Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
Bis wann kann man Beratungsförderung - Internationals beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragstellung bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen
Wer ist Fördergeber von Beratungsförderung - Internationals?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Sachsen