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Beratungsförderung - Internationals – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Mehraufwänden für die Rekrutierung und Integration von Internationals durch KMU.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Klein- und Mittelunternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Zur Deckung des unternehmerischen Fachkräftebedarfes werden die Mehraufwände für Rekrutierung und nachhaltige Integration von Auszubildenden, dual Studierenden, Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten gefördert. Gefördert werden einmalig bis zu drei Beschäftigungs- und bis zu drei duale Ausbildungsverhältnisse. Das zweite und dritte Beschäftigungsverhältnis wird gefördert, wenn dieses maximal sechs Monate später begonnen hat als das erstmalig beantragte Beschäftigungsverhältnis.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die Rechtsgrundlage tritt automatisch zum 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

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Häufige Fragen zu Beratungsförderung - Internationals

Wer kann Beratungsförderung - Internationals beantragen?

Klein- und Mittelunternehmen (KMU)

Bis wann kann man Beratungsförderung - Internationals beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die Rechtsgrundlage tritt automatisch zum 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Wer ist Fördergeber von Beratungsförderung - Internationals?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit