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Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.

Was wird gefördert?

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank gewährt Kostenzuschüsse für den Umbau von Wohnraum, um behinderten Menschen die eigene Haushaltsführung zu ermöglichen sowie selbstständig und unabhängig leben zu können. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in selbstgenutzten Bestandswohnungen und dem Wohnungsgrundstück. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnraum, die diesen selbst nutzen oder der von deren Angehörigen genutzt wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Die Maßnahmen dürfen noch nicht beauftragt sein und müssen den Bedürfnissen der behinderten Person entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Kostenzuschuss,Schlussabrechnung

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Häufige Fragen zu Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Wer kann Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum beantragen?

Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum

Wie hoch ist die Förderung bei Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit