VeröffentlichtZuschuss
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.
Was wird gefördert?
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank gewährt Kostenzuschüsse für den Umbau von Wohnraum, um behinderten Menschen die eigene Haushaltsführung zu ermöglichen sowie selbstständig und unabhängig leben zu können. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in selbstgenutzten Bestandswohnungen und dem Wohnungsgrundstück. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnraum, die diesen selbst nutzen oder der von deren Angehörigen genutzt wird.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Die Maßnahmen dürfen noch nicht beauftragt sein und müssen den Bedürfnissen der behinderten Person entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Kostenzuschuss,Schlussabrechnung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Wer kann Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum beantragen?
Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum
Wie hoch ist die Förderung bei Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit