Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Die Maßnahmen dürfen noch nicht beauftragt sein und müssen den Bedürfnissen der behinderten Person entsprechen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEigentümer von selbstgenutztem Wohnraum
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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