Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Die Maßnahmen dürfen noch nicht beauftragt sein und müssen den Bedürfnissen der behinderten Person entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Kostenzuschuss,Schlussabrechnung
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Wer kann Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum beantragen?
Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum
Wie hoch ist die Förderung bei Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen