Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zuschuss für die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an bezugsfertigem freiem Mietwohnraum.
Antragsberechtigt sind: Vermieter, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen..
Der Förderbetrag liegt bei 350 € – 1.390 €.
Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen.
Sie verfügen über (freien) Mietwohnraum, für den Sie Belegungsrechte einräumen oder eingeräumt haben.
Die Wohnung ist in einem guten Gesamtzustand.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVermieter, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen.
Förderbetrag: 350 € – 1.390 €.
Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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