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Antrag möglichZuschuss

Begründung von Miet- und Belegungsbindungen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Land Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Zuschuss für die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an bezugsfertigem freiem Mietwohnraum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vermieter, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen..

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert landesweit Vermieter, die Belegungsrechte für ihren Mietwohnraum einräumen. Die Förderung umfasst Zuschüsse für die Einräumung und Fortführung von Belegungsrechten. Die Zuschüsse betragen bis zu 1.390,00 € je m² Wohnfläche, abhängig von der Dauer der Miet- und Belegungsbindung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 350 € – 1.390 €.

Frist und Status

Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen.

Sie verfügen über (freien) Mietwohnraum, für den Sie Belegungsrechte einräumen oder eingeräumt haben.

Die Wohnung ist in einem guten Gesamtzustand.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Begründung von Miet- und Belegungsbindungen,Nachweise über den Wohnraum

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Begründung von Miet- und Belegungsbindungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Wer kann Begründung von Miet- und Belegungsbindungen beantragen?

Vermieter, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen.

Wie hoch ist die Förderung bei Begründung von Miet- und Belegungsbindungen?

Förderbetrag: 350 € – 1.390 €.

Bis wann kann man Begründung von Miet- und Belegungsbindungen beantragen?

Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Begründung von Miet- und Belegungsbindungen?

Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
350 € – 1.390 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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