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Begegnungen mit Zeitzeug:innen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die Begegnungen mit Zeitzeug:innen des Nationalsozialismus fördern persönliche Treffen in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Initiativen, Vereine, Sonstige.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Clusters 'Bilden für lebendiges Erinnern' wird die Möglichkeit gefördert, persönliche Treffen mit NS-Zeitzeug:innen in Deutschland zu organisieren. Förderfähig sind Reisekosten, die für die Anreise, Unterkunft und Verpflegung der Zeitzeug:innen sowie einer Begleitperson entstehen. Antragstellenden können für jede Zeitzeug:in und jede Begleitperson bis zu 3.000 Euro beantragen. Die Mindestsumme bei der Stiftung EVZ beträgt 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Zeitzeug:innen bis Mai 1945 oder früher geboren wurden. Digitale Formate werden nicht unterstützt. Mit dieser finanziellen Unterstützung sollen persönliche Begegnungen ermöglicht werden, die einen direkt Austausch mit Zeitzeug:innen fördern und somit zur lebendigen Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus beitragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 3.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „evz_begegnungen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Zeitzeug:innen bis Mai 1945 oder früher geboren wurden.

Nicht förderfähig

  • Digitale Formate werden nicht unterstützt.

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Häufige Fragen zu Begegnungen mit Zeitzeug:innen

Wer kann Begegnungen mit Zeitzeug:innen beantragen?

Initiativen, Vereine, Sonstige

Wie hoch ist die Förderung bei Begegnungen mit Zeitzeug:innen?

Förderbetrag: 2.000 € – 3.000 €.

Bis wann kann man Begegnungen mit Zeitzeug:innen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Begegnungen mit Zeitzeug:innen?

Fördergeber ist Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ). Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Begegnungen mit Zeitzeug:innen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Begegnungen mit Zeitzeug:innen zur Gruppe „evz_begegnungen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 3.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit