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Begegnung, Kultur und Sport – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Aktion Mensch

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein und fördert inklusive Projekte in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene.

Was wird gefördert?

Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein. Menschen mit und ohne Behinderung sollen in allen Bereichen des Lebens ganz selbstverständlich zusammenleben. Dafür bietet sie eine Vielzahl an Förderprogrammen mit unterschiedlichen Konditionen. Zielgruppen können Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sein. Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Sich begegnen, gemeinsam aktiv sein oder einfach Spaß haben – das ist in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur besonders gut möglich und die Grundlage für ein inklusives Zusammenleben. Projektförderung: Inklusive Projekte: Die Aktion Mensch fördert zum Beispiel inklusive und barrierefreie Stadtführungen, Theater- oder Tanzangebote, Kunstateliers, Zirkusprojekte, inklusive Radtouren oder Vorhaben zum Erwerb von Medienkompetenz. Ebenso werden Angebote gefördert, die sich an Menschen mit Behinderung richten. Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen, indem Sie ein Netzwerk aufbauen möchten, um Sport in Ihrer Stadt inklusiver zu machen. Investitionsförderung: Dazu zählen der Kauf, Umbau und Ausstattung von barrierefreien Immobilien zum Beispiel zum Aufbau von offenen Begegnungsstätten und Tagesstrukturen für Menschen mit Behinderung im Seniorenalter. Anschubförderung: Aufbau ambulanter Angebote: Die Aktion Mensch fördert den Aufbau dauerhafter ambulanter Unterstützungsangebote, wie Familienunterstützende Dienste, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 450.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „aktion_mensch_begegnung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Begegnung, Kultur und Sport zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Begegnung, Kultur und Sport

Wer kann Begegnung, Kultur und Sport beantragen?

Vereine, Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene

Wie hoch ist die Förderung bei Begegnung, Kultur und Sport?

Förderbetrag: 10.000 € – 450.000 €.

Bis wann kann man Begegnung, Kultur und Sport beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Begegnung, Kultur und Sport?

Fördergeber ist Aktion Mensch. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Begegnung, Kultur und Sport mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Begegnung, Kultur und Sport zur Gruppe „aktion_mensch_begegnung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 450.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit