Begegnung, Kultur und Sport – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Aktion Mensch
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein und fördert inklusive Projekte in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 450.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „aktion_mensch_begegnung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Begegnung, Kultur und Sport zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Begegnung, Kultur und Sport
Wer kann Begegnung, Kultur und Sport beantragen?
Vereine, Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Wie hoch ist die Förderung bei Begegnung, Kultur und Sport?
Förderbetrag: 10.000 € – 450.000 €.
Bis wann kann man Begegnung, Kultur und Sport beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Begegnung, Kultur und Sport?
Fördergeber ist Aktion Mensch. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Begegnung, Kultur und Sport mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Begegnung, Kultur und Sport zur Gruppe „aktion_mensch_begegnung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 450.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit