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Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Stipendium unterstützt junge Absolventinnen und Absolventen bei Weiterbildungsmaßnahmen nach der Berufsausbildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Weiterbildungsmaßnahmen im Anschluss an Ihre Berufsausbildung mit einem Stipendium. Sie erhalten einen Zuschuss für Bildungsmaßnahmen in Deutschland sowie innerhalb der EU, die auf dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind, Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie die Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr („IT-Bonus“). Die Förderung je Stipendiatin oder Stipendiat beträgt bis zu 3.045 EUR innerhalb eines Kalenderjahres, in Ausnahmefällen auch mehr. Für den Kauf eines Computers können Sie im ersten Förderjahr 250,00 EUR bekommen. Die Höchstförderung von 9.135 EUR pro Stipendiatin oder Stipendiat darf in 3 Förderjahren nicht überschritten werden. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle, also zum Beispiel der Handwerkskammer. Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Berufen im Gesundheitswesen, wie beispielsweise in der Alten- oder Krankenpflege, beantragen den Zuschuss bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Eine Kombination der Begabtenförderung berufliche Bildung mit einer anderen Förderung für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 9.135 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_begabtenfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachweisen können und das 25.

Lebensjahr bei Aufnahme in die Begabtenförderung noch nicht vollendet haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über besondere Leistungen,Vorschlag durch Betrieb oder Berufsschule

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Häufige Fragen zu Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Wer kann Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium) beantragen?

junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung

Wie hoch ist die Förderung bei Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)?

Förderbetrag: bis 9.135 €.

Bis wann kann man Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium) zur Gruppe „bmbf_begabtenfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 9.135 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit