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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von kommunalen Gebietskörperschaften zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, die Zuschüsse für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden erhalten können. Gefördert werden Maßnahmen wie die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die bestimmte energetische Standards erreichen. Die Förderung umfasst auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Voraussetzungen

Eigentümer des Gebäudes muss antragsberechtigt sein.

Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führen und die technischen Mindestanforderungen einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Nachweis über Eigentumsverhältnisse,Energieeffizienz-Expertenliste

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude beantragen?

kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude beantragen?

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit