Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Zuschüssen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.500.000 €.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Eigentümer des Gebäudes muss antragsberechtigt sein, die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führen und die technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden.
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Jetzt Projekt prüfenkommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
Förderbetrag: bis 5.500.000 €. Förderquote: 30 %.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
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