Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung von kommunalen Gebietskörperschaften zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Voraussetzungen
Eigentümer des Gebäudes muss antragsberechtigt sein.
Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führen und die technischen Mindestanforderungen einhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Nachweis über Eigentumsverhältnisse,Energieeffizienz-Expertenliste
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude beantragen?
kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude beantragen?
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit