Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: November 2026 · Aktualisiert vor 29 Tagen
Förderung für die Sanierung und den Kauf von Effizienzgebäuden für Kommunen.
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände..
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Der Energiebedarf des Gebäudes für die Wärme- und Kälteversorgung wird zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme erbracht.
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Jetzt Projekt prüfenKommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände.
Förderbetrag: 10.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
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