Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Zuschüsse für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 300 € – 28.000 €.
Frist und Status
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Voraussetzungen
Der Bauantrag muss mind.
5 Jahre zurückliegen, das Gebäude muss den Anforderungen des GEG entsprechen, und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der KfW,Nachweis der Einhaltung des GEG,Energieeffizienz-Expertenliste
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragen?
natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)?
Förderbetrag: 300 € – 28.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragen?
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 300 € – 28.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit