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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Zuschüsse für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.

Was wird gefördert?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz erhalten. Gefördert werden Maßnahmen wie der Einbau von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen und innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien. Die Förderung umfasst eine Grundförderung von 30% der förderfähigen Gesamtkosten sowie Bonusförderungen für Selbstnutzer.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 300 € – 28.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Voraussetzungen

Der Bauantrag muss mind.

5 Jahre zurückliegen, das Gebäude muss den Anforderungen des GEG entsprechen, und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der KfW,Nachweis der Einhaltung des GEG,Energieeffizienz-Expertenliste

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragen?

natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)?

Förderbetrag: 300 € – 28.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragen?

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
300 € – 28.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit