Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 63 Tagen
Förderung für die energetische Sanierung von Heizungsanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
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Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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