Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Krediten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Einzelunternehmen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Personengesellschaften.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage über die Zuschussförderung.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Für das geplante Vorhaben liegt bereits eine zugesagte bzw.
bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vor, die nicht älter als 12 Monate ist.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfennatürliche Personen, Einzelunternehmen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Personengesellschaften
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage über die Zuschussförderung.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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