BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, kommunale Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage beziehungsweise der Bewilligung über die Zuschussförderung zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investierende von förderfähigen Vorhaben an Nichtwohngebäuden, die bereits eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude
Wer kann BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude beantragen?
Natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, kommunale Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude beantragen?
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage beziehungsweise der Bewilligung über die Zuschussförderung zu stellen.
Wer ist Fördergeber von BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit