Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts..
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage beziehungsweise der Bewilligung über die Zuschussförderung zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Antragsberechtigt sind Investierende von förderfähigen Vorhaben an Nichtwohngebäuden mit einer bereits erteilten Zuschusszusage der KfW oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA.
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Jetzt Projekt prüfenNatürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts.
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage beziehungsweise der Bewilligung über die Zuschussförderung zu stellen.
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
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