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Antrag möglichDarlehen

BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts..

Was wird gefördert?

Sie haben bereits eine Zuschussförderung nach der 'Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)' erhalten? Dann übernimmt die KfW die ergänzende Finanzierung und Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden in Deutschland. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer nach dieser Richtlinie bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss für das geplante Vorhaben bereits eine zugesagte beziehungsweise bewilligte aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vorliegen, die nicht älter als 12 Monate ist.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage beziehungsweise der Bewilligung über die Zuschussförderung zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Investierende von förderfähigen Vorhaben an Nichtwohngebäuden mit einer bereits erteilten Zuschusszusage der KfW oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA.

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Häufige Fragen zu BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude

Wer kann BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude beantragen?

Natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts.

Wie hoch ist die Förderung bei BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude beantragen?

Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage beziehungsweise der Bewilligung über die Zuschussförderung zu stellen.

Wer ist Fördergeber von BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → 100xDigital
  • → GRW Gewerbliche Richtlinie (2026-2027)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit

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