BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben an Nichtwohngebäuden, die bereits eine Zuschussförderung erhalten haben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investierende von förderfähigen Vorhaben an Nichtwohngebäuden, die eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude
Wer kann BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude beantragen?
Natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude beantragen?
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage zu stellen.
Wer ist Fördergeber von BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit