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BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben an Nichtwohngebäuden, die bereits eine Zuschussförderung erhalten haben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden. Die KfW übernimmt die ergänzende Finanzierung und Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden in Deutschland. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Der Kreditbetrag wird auf Basis der förderfähigen Kosten ermittelt und kann bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche betragen, maximal jedoch 5 Millionen Euro pro Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Investierende von förderfähigen Vorhaben an Nichtwohngebäuden, die eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten haben.

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Häufige Fragen zu BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude

Wer kann BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude beantragen?

Natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude beantragen?

Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage zu stellen.

Wer ist Fördergeber von BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit