Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Das Programm unterstützt Landwirte bei der Finanzierung kleiner Investitionen für eine nachhaltige und umweltschonende Landwirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 150.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmen.
Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht antragsberechtigt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Nachweis der landwirtschaftlich genutzten Fläche,Steuerbescheide
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Wer kann Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) beantragen?
Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)?
Förderbetrag: 5.000 € – 150.000 €. Förderquote: 30 %.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 150.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern