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Antrag möglichZuschuss

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Das Programm unterstützt Landwirte bei der Finanzierung kleiner Investitionen für eine nachhaltige und umweltschonende Landwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt bei der Finanzierung von kleineren Investitionen, die einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft dienen. Sie bekommen die Förderung für Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, Investitionen in betriebliche Heu-Belüftungstrocknungen, Multiphasenfütterungsanlagen in der Schweinehaltung, technische Einrichtungen zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung, Lager für Körnerfrüchte inklusive der dazugehörigen technischen Einrichtungen, Wasserbevorratung einschließlich Pumpen in Sonderkulturen, Witterungsschutz- und Kulturschutzeinrichtungen für Dauerkulturen im Obst-, Garten-, Weinbau und bei Sonderkulturen, Absicherung vor Insekten beim Gewächshausanbau, Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung sowie Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und im Weinbau. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei erstmaliger Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh und bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei allen anderen Maßnahmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmen.

Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht antragsberechtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Nachweis der landwirtschaftlich genutzten Fläche,Steuerbescheide

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Häufige Fragen zu Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Wer kann Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) beantragen?

Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)?

Förderbetrag: 5.000 € – 150.000 €. Förderquote: 30 %.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 150.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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