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Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Wenn Sie bei der Finanzierung von Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie für Jugendherbergen Unterstützung brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Sie können die Förderung für den Bau, den Erwerb, die Ersteinrichtung und die Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen bekommen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung muss bei Maßnahmen, die der Bauerhaltung dienen, mindestens EUR 50.000 betragen. Die Förderung erfolgt dabei grundsätzlich nur anteilig und wechselseitig mit Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers. Das Bauvorhaben muss durch die Bundesländer oder den Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes schriftlich für die mittel- und langfristigen Planungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angemeldet werden. Nach der Aufnahme in die Planungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) müssen Sie den Antrag bei der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von dieser bestimmten Stelle (ein einigen Bundesländern beim Landesjugendamt) einreichen. Der vollständige Antrag soll dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen. Die für den Antrag erforderlichen Formblätter sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) oder des Bundesverwaltungsamts (BVA) eingestellt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Der vollständige Antrag soll dem Bundesministerium spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_bauprogramm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Förderung aus dem Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind die oberste Landesjugendbehörde bei Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes bei Jugendherbergen.

Die Jugendbildungsstätte, Jugendbegegnungsstätte oder Jugendherberge muss von bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung sein.

Der Träger muss in einem Betreiberkonzept seine Zielstellung, eine bundesweite und/oder internationale Einrichtung zu betreiben, und die zugehörige Umsetzungsstrategie erkennbar darstellen.

Der Träger der Einrichtung muss Eigentümer des Grundstückes sein oder ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahre haben.

Die investiven Mittel der geförderten Einrichtung dürfen nur zweckgebunden eingesetzt werden.

Der Träger muss alle zumutbaren Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben.

Die Gesamtfinanzierung kann allein durch die Zuwendungen des Bundes gesichert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der zuständigen obersten Landesbehörde,Betriebs- und Finanzierungskonzept

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe

Wer kann Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe?

Förderbetrag: ab 50.000 €.

Bis wann kann man Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe beantragen?

Der vollständige Antrag soll dem Bundesministerium spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.

Wer ist Fördergeber von Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe zur Gruppe „bmfsfj_bauprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit