Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm unterstützt Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Frist und Status
Der vollständige Antrag soll dem Bundesministerium spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_bauprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die oberste Landesjugendbehörde bei Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes bei Jugendherbergen.
Die Einrichtungen müssen von bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der zuständigen obersten Landesbehörde,Betriebs- und Finanzierungskonzept
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Wer kann Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe?
Förderbetrag: ab 50.000 €.
Bis wann kann man Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe beantragen?
Der vollständige Antrag soll dem Bundesministerium spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.
Wer ist Fördergeber von Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe zur Gruppe „bmfsfj_bauprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit