Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Wenn Sie bei der Finanzierung von Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie für Jugendherbergen Unterstützung brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Frist und Status
Der vollständige Antrag soll dem Bundesministerium spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_bauprogramm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Förderung aus dem Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind die oberste Landesjugendbehörde bei Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes bei Jugendherbergen.
Die Jugendbildungsstätte, Jugendbegegnungsstätte oder Jugendherberge muss von bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung sein.
Der Träger muss in einem Betreiberkonzept seine Zielstellung, eine bundesweite und/oder internationale Einrichtung zu betreiben, und die zugehörige Umsetzungsstrategie erkennbar darstellen.
Der Träger der Einrichtung muss Eigentümer des Grundstückes sein oder ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahre haben.
Die investiven Mittel der geförderten Einrichtung dürfen nur zweckgebunden eingesetzt werden.
Der Träger muss alle zumutbaren Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben.
Die Gesamtfinanzierung kann allein durch die Zuwendungen des Bundes gesichert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der zuständigen obersten Landesbehörde,Betriebs- und Finanzierungskonzept
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Wer kann Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe?
Förderbetrag: ab 50.000 €.
Bis wann kann man Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe beantragen?
Der vollständige Antrag soll dem Bundesministerium spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.
Wer ist Fördergeber von Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe zur Gruppe „bmfsfj_bauprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit