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Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm unterstützt Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für den Bau, den Erwerb, die Ersteinrichtung und die Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen. Die Höhe der Förderung muss bei Maßnahmen, die der Bauerhaltung dienen, mindestens EUR 50.000 betragen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nur anteilig und wechselseitig mit Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Der vollständige Antrag soll dem Bundesministerium spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_bauprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die oberste Landesjugendbehörde bei Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes bei Jugendherbergen.

Die Einrichtungen müssen von bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der zuständigen obersten Landesbehörde,Betriebs- und Finanzierungskonzept

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Häufige Fragen zu Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe

Wer kann Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe?

Förderbetrag: ab 50.000 €.

Bis wann kann man Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe beantragen?

Der vollständige Antrag soll dem Bundesministerium spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.

Wer ist Fördergeber von Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe zur Gruppe „bmfsfj_bauprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit