bauen-wohnen-leben – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Schwäbisch Hall-Stiftung
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen
Die Schwäbisch Hall Stiftung „bauen-wohnen-leben“ setzt sich für die Entwicklung von Lösungen zu zentralen Fragen und Herausforderungen des Wohnens ein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Einzelpersonen, Architekten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Schwäbisch Hall-Stiftung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „schwaebisch_hall_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob bauen-wohnen-leben zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu bauen-wohnen-leben
Wer kann bauen-wohnen-leben beantragen?
Vereine, Einzelpersonen, Architekten
Bis wann kann man bauen-wohnen-leben beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von bauen-wohnen-leben?
Fördergeber ist Schwäbisch Hall-Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist bauen-wohnen-leben mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört bauen-wohnen-leben zur Gruppe „schwaebisch_hall_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit