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Barrierefreiheit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Die Förderdatenbank bietet Informationen zur Barrierefreiheit im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz. Ziel ist es, die Zugänglichkeit von Websites zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Webseitenbetreiber und Entwickler, die Barrierefreiheit verbessern möchten..

Was wird gefördert?

Die Redaktion der Förderdatenbank im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Derzeit ist die Website nur teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Es wurden 26 von insgesamt 98 Kriterien nicht erfüllt, die aktuell von der Entwicklung korrigiert werden. Die Unvereinbarkeiten betreffen Strukturierung, Kontraste, Tastaturbedienung und Formularelemente.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_barrierefreiheit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Barrierefreiheit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Barrierefreiheit

Wer kann Barrierefreiheit beantragen?

Webseitenbetreiber und Entwickler, die Barrierefreiheit verbessern möchten.

Wer ist Fördergeber von Barrierefreiheit?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Barrierefreiheit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Barrierefreiheit zur Gruppe „bmwk_barrierefreiheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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