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Barrierefreiheit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Förderdatenbank bietet Informationen zur Barrierefreiheit im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz. Ziel ist es, die Zugänglichkeit von Websites zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Webseitenbetreiber und Entwickler, die Barrierefreiheit verbessern möchten..

Was wird gefördert?

Die Redaktion der Förderdatenbank im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Derzeit ist die Website nur teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Es wurden 26 von insgesamt 98 Kriterien nicht erfüllt, die aktuell von der Entwicklung korrigiert werden. Die Unvereinbarkeiten betreffen Strukturierung, Kontraste, Tastaturbedienung und Formularelemente.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_barrierefreiheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Barrierefreiheit

Wer kann Barrierefreiheit beantragen?

Webseitenbetreiber und Entwickler, die Barrierefreiheit verbessern möchten.

Wer ist Fördergeber von Barrierefreiheit?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Ist Barrierefreiheit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Barrierefreiheit zur Gruppe „bmwk_barrierefreiheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Bundesweit