Bankenrefinanzierung zur Förderung der hessischen Wirtschaft – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Darlehen an Kreditinstitute zur Bereitstellung zinsgünstiger Mittel zur Refinanzierung von unternehmerischen Vorhaben des größeren gewerblichen Mittelstandes in Hessen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kreditinstitute, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe im größeren gewerblichen Mittelstand..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000.000 € – 25.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Das refinanzierte Kreditinstitut muss sicherstellen, dass der durch die WIBank generierte Refinanzierungsvorteil an die Endkreditnehmer weitergeleitet wird.
Erforderliche Unterlagen
- Verwendungsnachweis,Belegungs- und Zessionsliste
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bankenrefinanzierung zur Förderung der hessischen Wirtschaft
Wer kann Bankenrefinanzierung zur Förderung der hessischen Wirtschaft beantragen?
Kreditinstitute, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe im größeren gewerblichen Mittelstand.
Wie hoch ist die Förderung bei Bankenrefinanzierung zur Förderung der hessischen Wirtschaft?
Förderbetrag: 5.000.000 € – 25.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Bankenrefinanzierung zur Förderung der hessischen Wirtschaft?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000.000 € – 25.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hessen