VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

NRW.BANK.Baudenkmäler – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für den Erhalt und die Sanierung von Baudenkmalen in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: private Eigentümer, Kommunen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung von Baudenkmalen. Ziel ist es, die kulturelle Identität und das Erbe Nordrhein-Westfalens zu bewahren und zu fördern. Die Förderung kann in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen erfolgen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Die Antragsteller müssen Eigentümer eines Baudenkmal sein oder im Auftrag des Eigentümers handeln.

Erforderliche Unterlagen

  • Baupläne,Nachweis der Denkmaleigenschaft,Finanzierungsplan

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Baudenkmäler

Wer kann NRW.BANK.Baudenkmäler beantragen?

private Eigentümer, Kommunen, gemeinnützige Organisationen

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Baudenkmäler?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen