VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
NRW.BANK.Baudenkmäler – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für den Erhalt und die Sanierung von Baudenkmalen in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: private Eigentümer, Kommunen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Die NRW.BANK unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung von Baudenkmalen. Ziel ist es, die kulturelle Identität und das Erbe Nordrhein-Westfalens zu bewahren und zu fördern. Die Förderung kann in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen erfolgen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen Eigentümer eines Baudenkmal sein oder im Auftrag des Eigentümers handeln.
Erforderliche Unterlagen
- Baupläne,Nachweis der Denkmaleigenschaft,Finanzierungsplan
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu NRW.BANK.Baudenkmäler
Wer kann NRW.BANK.Baudenkmäler beantragen?
private Eigentümer, Kommunen, gemeinnützige Organisationen
Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Baudenkmäler?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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